Angelkarten-Shop und Gewässerverzeichnis

Ein Service des LAVT e.V. für Angler

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Bitte beachten: Karten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Kein Rückgaberecht.

In den folgenden Schritten werden hierzu alle notwendigen Informationen abgefragt. Nach sofortiger Zahlung erhalten Sie umgehend im Anschluss Ihre Angelkarte im PDF-Format.




Käufer einer LAVT-Karte sind zum entsprechenden Nachweis verpflichtet.


Um in Thüringen angeln zu können, benötigen Sie einen gültigen Fischerei- oder Vierteljahresfischereischein. Bitte bestätigen Sie auch, dass Sie unsere AGB gelesen haben und über die gesetzlichen Rahmenbedingungen Bescheid wissen.


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des jeweiligen Karteninhabers.
Sammelbestellungen sind nicht möglich.


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Angelregeln für Thüringen

Wer in Thüringen angeln möchte, braucht einen Erlaubnisschein und einen Fischereischein.

Der gültige Fischereischein ist beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen. Fischereischeinpflicht besteht ab vollendetem 8. Lebensjahr (Jugendfischereischein). Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine Fischerprüfung abzulegen, um einen Fischereischein zu erwerben.Sollten Sie keine Prüfung abgelegt haben, dann können Sie einen Vierteljahresfischereischein bei den Gemeindeverwaltungen erwerben.

Um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereirechtinhabers benötigt. Der Mitgliederausweis eines Anglerverbandes alleine genügt nicht.